Abfall
Ein Punkt der Betriebskostenabrechnung ist die Müllgebühr. Auch diese Kosten können Sie beeinflussen und somit gering halten. Das ist gar nicht so kompliziert. Sie müssen lediglich den Abfall trennen. Es gibt die schwarze Restmülltonne, Papier, Glas und Biomüll können getrennt entsorgt werden. Verkaufsverpackungen bringen Sie bitte zur nächstgelegenen Wertstoffinsel in Ihrem Viertel. Dort finden Sie auch einen Container für Altkleider. Sperrmüll und alte Elektrogeräte können Sie kostenlos in einem der städtischen Wertstoffhofe abgeben.
Antenne
Die Antenne für den Fernseh- und Rundfunkempfang wurde im Bestand der GEWOFAG durch Kabelanschlüsse ersetzt. Wenn Sie nähere Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Mieterzentrum. Die Kontaktdaten zu Ihrem Mieterzentrum
finden Sie in Ihrem Hausaushang.
Aufzug
Bitte gehen Sie mit der Aufzugsanlage zur Sicherheit aller Bewohner besonders sorgfältig um. Dabei ist Folgendes zu beachten: Betätigen Sie den Alarmknopf und den Notschalter in der Kabine nur im Falle von Betriebsstörungen. Wenn Sie sich im Aufzug befinden und eine Störung eintritt: Ruhe bewahren! Den Alarmknopf mindestens 15 Sekunden drücken. Im Aufzug befindet sich ein Nottelefon, welches Sie dann automatisch mit einer Notrufzentrale verbindet. Warten Sie auf weitere Anweisungen. Bitte versuchen Sie niemals, die Aufzugtüren mit Gewalt zu offnen; schwere Unfälle waren dann nicht auszuschließen. Wenn Sie – außerhalb der Aufzugskabine – eine Störung feststellen, informieren Sie bitte sofort Ihre Hausmeisterin oder Ihren Hausmeister.
Balkon
Balkone stellen, ebenso wie die Wohnung, eine Erholungsfläche dar. Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Balkon kein übermäßiger Lärm verursacht wird. Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich nur mit einem Elektrogrill und in Maßen gestattet. Auf den Balkonen dürfen keine elektrischen Geräte, wie zum Beispiel Waschmaschine oder Wäschetrockner, aufgestellt werden.
Barrierefrei und rollstuhlgerecht
Stufen und Schwellen machen das Wohnen für gehbehinderte Menschen mühsam, manchmal sogar unmöglich. Altbauten haben meist keinen Aufzug. Dagegen werden alle Neubauwohnungen der GEWOFAG seit 2008 barrierefrei gebaut. So sind die Wohnungen auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität gut nutzbar. Dort, wo nicht neu gebaut werden kann, rüstet die GEWOFAG bestehende Wohnungen um, sobald sie frei werden und wenn es technisch und baulich möglich ist – vor allem im Erdgeschoss.
Bauliche Veränderungen
Grundsätzlich ist jede Veränderung an der Mietsache bei uns vorher schriftlich zu beantragen. Wenden Sie sich daher bitte unbedingt schriftlich an uns, wir werden dann prüfen, ob eine Veränderung möglich ist.
Beschwerden
Beschwerden jeglicher Art reichen Sie bitte schriftlich bei Ihrem zuständigen Mieterzentrum ein. Sollten Sie Beschwerden bezüglich einer Nachbarin oder eines Nachbarn haben, der gegen die Hausordnung verstößt, so benötigen wir die genauen Angaben von Datum, Zeit und Art der Störung und Unterschriften von anderen Mietern im Haus. Ohne diese schriftliche Information sind uns leider hinsichtlich der Beweislast die Hände gebunden.
Betriebskosten
Die Betriebskostenvorauszahlungen werden monatlich mit der Miete gezahlt und am Ende eines Kalenderjahres abgerechnet. Da uns Transparenz besonders wichtig ist und wir den Überblick über die angefallenen Betriebskosten für Sie so unkompliziert wie möglich gestalten möchten, erklären wir hier die wichtigsten Begriffe und Inhalte auf dem Rechnungsformular.
Übersicht Ihrer Abrechnung
Die ersten Informationen auf Ihrer Betriebskostenabrechnung betreffen den Abrechnungszeitraum, den Nutzungszeitraum in Abhängigkeit von der Dauer Ihres Mietverhältnisses sowie die Nummer Ihres Mietvertrags bei der GEWOFAG. Wir bitten Sie in jedem Fall, diese Angaben zu prüfen. Sie sind die Gewähr, dass die Ihnen vorliegende Betriebskostenabrechnung an den korrekten Adressaten ging.
Abrechnungsergebnis
Unter dem Summenstrich mit den einzelnen Positionen der aufgewendeten Betriebs- und Heizkosten der Rechnung finden Sie das Ergebnis. Es gibt Aufschluss, ob Sie mit einer Kostenerstattung oder einer Nachforderung rechnen können. Sofern ein SEPA-Mandat vorliegt, wird in beiden Fallen automatisch eingezogen oder gutgeschrieben. Anderenfalls folgen Sie bitte den Zahlungsinformationen auf der ersten Seite Ihrer Abrechnung.
Service-Telefonnummer für Rückfragen
Weiterhin können Sie ersehen, ob und wann eine Vorauszahlungsanpassung geplant ist. Zur aktuellen Kostensituation als Grundlage der Betriebskostenabrechnung finden Sie einen Erläuterungstext. Außerdem nennt Ihnen die GEWOFAG eine Service-Telefonnummer für alle Fragen zur Nebenkostenabrechnung und zur Zahlungsabwicklung.
Gesamtkosten auf einen Blick
Ihr Interesse wird selbstverständlich der Aufschlüsselung der Gesamtkosten gelten. Dazu finden Sie eine ausführliche Tabelle, in der beispielsweise Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllentsorgung, Hausmeisterkosten und weitere Ausgaben aufgeführt sind. Hierbei können sich Kostenunterschiede zwischen den Jahren ergeben – etwa bei den Aufzugskosten, die unter anderem Sicherheitsprüfungen, Wartungen oder Kontrollgänge beinhalten. Einige Beträge sind mit Sternchen versehen. Diese können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen (*) oder Handwerkerleistungen (**) beim Finanzamt steuerlich geltend machen.
Heizkostenabrechnung
Eine Aufgliederung der angefallenen Heizkosten erhalten Sie als Anlage zur Betriebskostenabrechnung. Diesen Teil leistet in der Regel der GEWOFAG-Servicepartner Brunata. Auch hier werden Abrechnungszeitraum und Nutzungszeitraum genannt. Zudem erhalten Sie Informationen über die Kostenaufteilung, also das Verhältnis von Grundkosten zu Verbrauchskosten bei Heizung und Warmwasser. Ebenfalls auf diesem Blatt werden Sie die bei der Jahresablesung ermittelten Verbrauchswerte wiederfinden. Sie können diese Daten an Ihrem Heizkostenverteiler selbst nachvollziehen und kontrollieren. Auch hier gibt es u.a. Kostenanteile für professionelle Wartung, den Eichservice und die Entkalkung, die in die Heizkostenabrechnung einfließen. Zu diesen Handwerkerleistungen gehört übrigens auch die verhältnismäßig aufwendige Prüfung auf Legionellen, die gesetzlich vorgeschrieben ist und der Gesundheit der Mieterinnen und Mieter der GEWOFAG dient.
Eingängige Verbrauchsanalyse
Die unterschiedlichen Verbrauche werden in mehreren Diagrammen dargestellt und liefern Ihnen eine gute Gesamtübersicht über Ihr Verbrauchsverhalten. Wenn Sie die Betriebskostenrechnungen sammeln, können Sie über mehrere Jahre hinweg anhand dieser Schaubilder die Entwicklung des jeweiligen Verbrauchs, die entstandenen Kosten und das mögliche Einsparpotenzial erkennen. Es lohnt sich also, einen aufmerksamen Blick auf diese detaillierte Verbrauchsanalyse zu werfen.
Dachboden/Speicher
Der Dachboden dient in einigen Häusern dem Trocknen Ihrer Wäsche. Aus brandschutztechnischen Gründen ist es in allen unseren Häusern nicht gestattet, auf dem Dachboden Gegenstände zu lagern. Sollte es hier zu einem Brand kommen, könnte der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben sein. Bitte lagern Sie Ihre Sachen in den dafür vorgesehenen mietereigenen Räumen.
Fenster
In unseren Liegenschaften sind Kunststoff- oder Holzfenster eingebaut. Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Pflege.
Pflegehinweise für Kunststofffenster
Bei neuen Fenstern sollte der Mieter gleich nach dem Einbau das Fenster außen und innen mit einem sauberen, feuchten Tuch abwischen. Dem Reinigungswasser ist etwas Geschirrspülmittel hinzuzufügen. Die laufende Reinigung sollte turnusmäßig im Zuge der Glasreinigung erfolgen. Neben einer Seifenlösung sind hierfür handelsübliche Reinigungsmittel zu empfehlen, wie sie auch für die Glasreinigung eingesetzt werden. Die jeweilige Gebrauchsanweisung ist zu beachten. Die Reinigungsmittel dürfen keine Lösungsmittel enthalten, die Gummi und Kunststoff angreifen. Rahmen und Flügel nicht trockenreiben, sie laden sich sonst elektrostatisch auf und ziehen Schmutz an. Die laufende Pflege der Beschläge: Alle beweglichen Beschlagteile sind je nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, mit harz- und säurefreiem Öl (zum Beispiel Nähmaschinenöl oder Vaseline) leicht zu schmieren. Bitte verwenden Sie kein Maschinen- oder Speiseöl.
Pflegehinweise für Holzfenster
Auch die Rahmen von Holzfenstern sollten neben den Scheiben regelmäßig gereinigt werden. Dabei gelten auch hier folgende Regeln:
– Keine aggressiven Scheuermittel verwenden
– Die richtigen Putzutensilien (Fensterleder, Mikrofasertücher etc.) benutzen
– Einfaches Seifenwasser zum Putzen einsetzen (warmes Wasser + Spülmittel + etwas Essig)
– Regelmäßig reinigen
Pflegen ist billiger als reparieren
Ob Ihre Fenster immer richtig funktionieren und ihre Qualität behalten, hängt wesentlich von Ihrer Pflege und der richtigen Bedienung ab. Sollte es aber einmal zu Funktionsstörungen kommen, die Sie nicht allein beheben können, dann melden Sie uns den Schaden bitte unverzüglich. Andernfalls sind Folgeschäden zu befürchten. Außerdem hat der Vermieter Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller bzw. der ausführenden Handwerksfirma. Diese gehen verloren, wenn Schäden nicht rechtzeitig gemeldet werden.
Beschädigungen am Fenster durch den Mieter
Grundsätzlich dürfen durch den Mieter keine Beschädigungen an den Fensterrahmen und Flügeln durch das Bohren und Befestigen von Gardinenhalterungen oder Ähnlichem verursacht werden. Wir werden solche Schäden auf Kosten des Mieters beseitigen lassen.
Fernsehempfang
Bei Störungen Ihres Fernsehempfangs nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem zuständigen Anbieter auf. Informationen zu dem für Sie zuständigen Anbieter finden Sie in Ihrem Hausaushang.
Garage
Die Anmietung einer Garage erfolgt über Ihr zuständiges Mieterzentrum. Die genauen Regelungen zu Ihrer Garage entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.
Gewerbeimmobilien
Die GEWOFAG vermietet auch Gewerbeflächen. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Mieterzentrum gerne nach freien Flächen.
Grillen
Das Grillen auf Ihrem Balkon ist mit einem Elektrogrill möglich. Um Ihre Nachbarn vor Belästigungen zu schützen, können wir den Einsatz von Holzkohlegrills nicht gestatten. Bitte achten Sie darauf, dass die Anzahl der Grillnutzungen in einem vernünftigen Rahmen bleibt.
Grünflächen
Unsere Grünflächen sind grundsätzlich pfleglich zu behandeln. Das Überqueren mit Fahrrädern und motorbetriebenen Fahrzeugen ist nicht erlaubt.
Handwerkerinnen und Handwerker/Gärtnerinnen und Gärtner
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Sanitär, Heizung, Elektro, Schreiner und Gartenbau betreuen unsere Wohnanlagen. Auftretende Störungen, wie zum Beispiel ein undichter Heizkörper, werden in der Regel durch unsere Kundendienstmonteure schnell behoben.
Unsere Gärtnerinnen und Gärtner pflegen die Außenanlagen unserer Siedlungen. Insbesondere gehört neben der Ersatzbepflanzung auch die fachliche und strategische Pflege der Anlagen zu den Aufgaben unserer Gärtnerinnen und Gärtner. Zudem ist die Sicherheitskontrolle des
Baumbestandes und der Spielplätze ein wichtiger Bestandteil ihrer Tätigkeiten. Vor Ort begutachten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Bäume hinsichtlich der Verkehrssicherheit und die Spielgeräte, um Verletzungsgefahren, zum Beispiel durch splittriges Holz oder lose Bretter,
zu vermeiden.
Haushaltsgeräte
Ihre Haushaltsgeräte dürfen Sie an unsere Strom- und Wasserversorgung anschließen, wenn es sich um handelsübliche Geräte handelt, die das VDE-Zeichen tragen oder von Versorgungsunternehmen zugelassen sind. Die vorhandenen Küchen- und Sanitärobjekte dürfen nicht verändert werden. Sie haften für alle Schäden, die uns oder Dritten durch den Anschluss und den Betrieb Ihrer Geräte entstehen. Für feste Stromanschlüsse oder neue Zuleitungen ist eine Genehmigung des Mieterzentrums, das für Sie zuständig ist, einzuholen. Der Anschluss von Waschmaschinen und Geschirrspülern darf in Ihrem eigenen Interesse nur durch zugelassene Fachfirmen erfolgen. Lassen Sie sich von diesen eingehend beraten. Kleine Ursachen können einen großen Schaden zur Folge haben. Schützen Sie Ihr, unser und das Eigentum der Mitmieter, indem Sie eine Hausratversicherung abschließen.
Wäschetrockner
Abluftleitungen durch das Außenmauerwerk oder durch Fenster können wir nicht genehmigen, da durch ausströmenden Dampf Beschädigungen auftreten können. Ihre Mitmieterinnen und Mitmieter müssen diese Belästigung auch nicht hinnehmen. Wir empfehlen hier die Verwendung von Kondensationsgeräten.
Dunstabzugshauben
Dunstabzugshauben für Einbauküchen müssen für Umluftverfahren eingerichtet sein. Den Anschluss an Entlüftungsleitungen, Schornsteineinzüge oder die direkte Ableitung durch die Außenwand können wir nicht zulassen.
Gefriertruhen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Stromausfall durch Reparaturen am Haus- oder Straßennetz keine Haftung für verdorbenes Gefriergut besteht.
Hausmeisterinnen und Hausmeister
Unsere Hausmeisterinnen und Hausmeister sind für unsere Mieterinnen und Mieter die ersten Ansprechpartner vor Ort. Ihre Aufgaben sind vielfältig und umfangreich, darunter beispielsweise
■ die Entgegennahme Ihrer Schadensmeldung zur zügigen Weitergabe an das Mieterzentrum,
■ die Kontrolle der Sauberkeit und des Gesamtzustands der Immobilie und der Außenanlagen sowie
■ das Sicherstellen der Einhaltung der Hausordnung.
Hausreinigung
Die regelmäßige Reinigung der Allgemeinräume wird in Ihrem Mietvertrag geregelt. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie auch von Ihrer Immobilienverwalterin oder Ihrem Immobilienverwalter im zuständigen Mieterzentrum. Die Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzungen (zum Beispiel durch Umzug, Lieferungen usw.) im Haus sowie auf Plattenwegen, Bürgersteigen, Außenanlagen oder Müllbehälterplätzen hat der Verursacher unverzüglich selbst vorzunehmen.
Heizen und Lüften
Nachfolgend finden Sie einige Tipps, wie Sie energiesparend und vor allem gesund durch die kalte Jahreszeit kommen. Denn richtiges Heizen und Lüften sorgt nicht nur für angenehmes Raumklima, sondern verhindert auch Schimmelbildung. Wenn Sie nur wenige Regeln beherzigen, sind Sie den ganzen Winter über auf der sicheren Seite.
Heizen Sie vorausschauend und sparsam
Ihre Wohnung wird von einer Zentralheizung gewärmt? Damit Sie im Winter so effektiv wie möglich und dennoch energiesparend heizen, sollten die Heizkörper in dieser Jahreszeit nie komplett abgestellt sein. Moderne Heizungsanlagen, wie sie in den Gebäuden der GEWOFAG installiert sind, senken die Raumtemperatur nachts automatisch ab. Diese Nachtabsenkung verbraucht in der Schlafenszeit weniger Heizenergie, hält die Wärme im Heizkörper aber auf einem Niveau, das eine zu große Abkühlung Ihrer Wohnung und damit energieintensive Neuerwärmung am folgenden Tag verhindert. Voreingestellte Thermostatventile regeln den gewünschten Wärmebedarf selbstständig. Nur beim Stoßlüften ist ein kurzes Abdrehen sinnvoll. Bei mittlerer Stellung werden etwa 20 °C Raumtemperatur erreicht. Die optimale Komfortwärme liegt in unserer Klimazone
je nach individueller Befindlichkeit im Wohnzimmer zwischen 20 °C und 23 °C. In der Küche, im Flur sowie in tagsüber selten genutzten Räumen darf es durchaus etwas weniger sein. Im Schlafzimmer ist es sogar schlaffördernd, wenn sich die Temperaturen in einem Bereich zwischen 16 °C und 18 °C bewegen.
Thermostatventile steuern die Raumtemperatur
Oft sind Mieterinnen und Mieter überrascht, wenn sie sich einmal eingehend mit der Wirkungsweise eines Thermostatventils beschäftigen. Denn die Zahlenskala am Drehregler bezieht sich nicht – wie oft vermutet wird – auf die Temperatur des Heizkörpers. Vielmehr lässt sich mit ihm die Raumtemperatur steuern. So entspricht die Reglerstufe 3 ca. 20 °C Raumtemperatur und die Stufe 4 ca. 23 °C. Es ist also energetisch nicht sinnvoll, eine ausgekühlte Wohnung möglichst schnell aufzuwärmen, indem man die Maximaleinstellung wählt. Um Energie und damit Kosten zu sparen, empfiehlt sich vor allem in Zeiten der Abwesenheit ein moderater Einsatz der Heizungsanlage. Kommen Sie dann nach Hause, bedarf es umso weniger Zeit und Energie, die gewünschte Temperatur zu erreichen. Thermostate haben auch den Vorteil, auf Erwärmung von außen zu reagieren. Denn wenn Sonneneinstrahlung den Raum erwärmt, reduziert sich die Heizleistung, was wiederum die Heizkosten senkt. Auch bei Nachtspeicherheizungen sollten alle Geräte eingeschaltet sein. Diese können Sie dann je nach Raum und Bedarf temperaturgerecht steuern. Hierbei ist es wichtig, regelmäßig den Ventilator über das Raumthermostat einzuschalten. Nur dann ist für eine ausreichende Luftumwälzung gesorgt. Hier sind wir beim zweiten Faktor, der neben der Wärme für Wohlfühlklima sorgt, aber auch umsichtiges Vorgehen erfordert: die Belüftung.
Regelmäßiges Lüften gegen Schimmelbildung
In den warmen Monaten wird zu hohe Luftfeuchtigkeit in der Regel einfach durch das tägliche Lüften nach draußen geleitet. Im Winter, wenn die Fenster die meiste Zeit über geschlossen bleiben, kann sich aus unsachgemäßem Lüften schnell ein gesundheitliches, aber auch ästhetisches Problem ergeben. Mit sinkender Temperatur nimmt die Luft weniger Feuchtigkeit aus der Umgebung auf, weshalb sich diese etwa an Wänden oder Fenstern niederschlägt. Aber auch bei angenehmer Raumtemperatur wird ein permanentes Zuviel an Feuchtigkeit früher oder später zu Schimmelbildung führen. Schimmel sieht nicht nur hässlich aus und greift Tapeten oder Wände an – er kann auch zu einem Risiko für die Gesundheit werden. Verschiedene gesundheitliche Komplikationen können sich unter Umständen auf Schimmel im Haushalt zurückführen lassen. Für die Winterzeit lohnt sich daher die Anschaffung eines Luftfeuchtigkeitsmessers. So wissen Sie, ob die Luftfeuchtigkeit Ihrer Wohnung im optimalen Bereich von ca. 50 % liegt. Eine höhere Luftfeuchtigkeit sollte umgehend durch richtiges Lüften reduziert werden.
Schwerpunkträume Badezimmer und Küche
Im Bad wird besonders viel Feuchtluft erzeugt. Halten Sie die Badtüre deshalb während des Duschens oder Badens geschlossen. In Bädern ohne Fenster sollte die elektrische Belüftung unbedingt eingeschaltet sein. Keinesfalls dürfen die restlichen Räume über die Badtüre gelüftet werden. Nach dem Duschen oder Baden trocknen Sie am besten die Fliesen und lüften kurz quer. Dies wiederholen Sie, wenn nach etwa einer Stunde die Raumluft erwärmt ist. Ein ledigliches Ankippen der Fenster ist im Winter zu vermeiden. Nach der Belüftung können Sie Ihr Bad
wieder beheizen. Der beim Kochen in der Küche entstehende Wasserdampf sollte bei geschlossener Tür direkt über ein geöffnetes Fenster entweichen. Dabei ist Nässe am Fensterglas umgehend zu entfernen, damit die Glasfugen nicht schimmeln.
Wohnen und Schlafen in optimaler Atmosphäre
Im Wohnzimmer können Sie bei erhöhter Luftfeuchtigkeit auf Wasserschalen an den Heizkörpern verzichten. Da auch Zimmerpflanzen kontinuierlich Feuchtigkeit abgeben und sich auf der Blumenerde Schimmel bilden kann, sollte deren Anzahl beschränkt bleiben. Achten Sie zudem darauf, dass Schränke und größere Gegenstände mindestens 5 bis 10 cm von der Wand abgerückt stehen, damit eine ausreichende Luftzirkulation gewährleistet ist. Im Schlafzimmer wird allein durch die Atmung im Schlaf kontinuierlich Feuchtigkeit in den Raum getragen. Um die Kondenswasserbildung an Fenstern und Außenwänden zu vermeiden, sollte die Tür zum meist kühleren Schlafraum stets geschlossen gehalten werden. Feuchte, kalte Luft sammelt sich übrigens besonders gern in Bettkästen, die unter dem Bett angebracht sind.
Der perfekte Luftaustausch für Ihr Wohlbefinden
Und wie wird richtig gelüftet? Spätestens, wenn die Fensterscheibe beschlagen ist, sollten Sie das Fenster öffnen und die feuchtwarme Raumluft durch kühlere, aber auch trockenere Außenluft austauschen. Um erst gar kein Schimmelrisiko entstehen zu lassen, lüften Sie am besten drei- bis fünfmal täglich quer. Beim Querlüften oder auch Stoßlüften sind Fenster und Türen ganz geöffnet. Denn langes Lüften in Kippstellung würde Ihre Räume bei schlechterem Lüftungseffekt unnötig auskühlen. Das ist nicht nur Energieverschwendung – die in dem allmählich abkühlenden Wohnbereich kondensierte Luftfeuchte macht diesen auch zum idealen Nährboden für Schimmelpilze.
Keller
Die mietereigenen Keller sind mit einem Schloss zu versehen. Die Gemeinschaftsräume können von allen Mieterinnen und Mietern im Haus genutzt werden. Beachten Sie hierbei bitte unsere jeweilige Nutzungsvorgabe. So sollten sich zum Beispiel in einem Fahrradkeller keine Möbel, Spielzeug etc. befinden. In den Gängen dürfen ebenfalls aus Brandschutzgründen keine Gegenstände gelagert werden. Achten Sie bitte darauf, dass in der kalten Jahreszeit die Fenster im Keller stets geschlossen sind. Eine gewisse Grundfeuchtigkeit kann nicht ausgeschlossen werden.
Kücheneinbau
In der Regel werden unsere Wohnungen ohne Kücheneinbauten vermietet. Das bedeutet für den Mieter, dass er diese selbst einbauen muss. Bei der Montage von Spülen und Einbauküchen ist besonders darauf zu achten, dass die Mischarmaturen (Wasserhähne) zu den von uns gestellten Warmwassergeräten passen. Bei falscher Montage kann es zu Schäden an den Warmwassergeräten oder zu austretendem Wasser kommen. Deshalb achten Sie bitte besonders auf die nachfolgenden Hinweise:
■ Bei vorhandenen Warmwasser-Speichergeräten (Untertischgeräten) in der Küche ist unbedingt eine drucklose Mischarmatur (Wasserhahn) an der Küchenspüle zu verwenden.
■ Bei vorhandenem Durchlauferhitzer muss in der Küche eine Druckarmatur (Wasserhahn) verwendet werden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Immobilienverwalterin/Ihren Immobilienverwalter.
Kundenservice
Sie möchten sich telefonisch an uns wenden? Kontaktieren Sie unseren GEWOFAG-Kundenservice, wir helfen Ihnen gern weiter. Die richtigen Telefonnummern und viele weitere nützliche Informationen finden Sie auf der Seite „Wichtige Kontaktdaten“.
Kündigung Mietvertrag
Sie sind verpflichtet, sämtliche Wohnungsschlüssel – auch die von Ihnen selbst angefertigten – bei uns abzugeben. Erst mit Übergabe der Wohnung und Abgabe der Wohnungsschlüssel gilt Ihr Auszug als erfolgt. Bitte beachten Sie: Schlüssel dürfen nur an Ihre Immobilienverwalterin oder Ihren Immobilienverwalter Ihres Mieterzentrums übergeben werden und nicht direkt an Ihre Nachmieterin oder Ihren Nachmieter.
Markise
Sollten Sie den Wunsch nach einer Markise haben, so reichen Sie diesen bitte schriftlich ein. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich überprüfen und bearbeiten.
Mietenaufstellung
Um bei der Stadt München Wohngeld zu beantragen, benötigen Sie eine Mietenaufstellung. Diese erhalten Sie bei Ihrer Immobilienverwalterin oder Ihrem Immobilienverwalter. Unsere Formulare werden von der Landeshauptstadt München anerkannt.
Mieterzeitung
Die Mieterzeitung „mz“ erscheint viermal im Jahr und wird Ihnen direkt zugestellt. Sie bietet Ihnen viele Neuigkeiten aus der Welt der GEWOFAG, wichtige Informationen für Sie als Mieterinnen und Mieter und natürlich auch Unterhaltung. Blättern Sie rein, dann verpassen Sie nichts.
Mieterzentrum
Die GEWOFAG bietet Ihnen in unseren Mieterzentren Service vor Ort. Ihre zuständige Immobilienverwalterin/Ihr zuständiger Immobilienverwalter steht Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Adressen und Öffnungszeiten finden Sie auf der Extraseite „Wichtige Kontaktdaten“ oder in
Ihrem Hausaushang.
Mietvertrag
Bei Anmietung Ihrer Wohnung erhalten Sie Ihren Mietvertrag. Sollten Sie hierzu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Änderungen im Mietvertrag (Namensänderung durch Heirat, Scheidung, Todesfall) können nur auf schriftlichen Antrag bei Ihrer zuständigen Immobilienverwalterin/
Ihrem zuständigen Immobilienverwalter im Mieterzentrum vorgenommen werden.
Mietvertrag verloren
Falls Sie Ihren Mietvertrag verloren haben und eine Kopie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Mieterzentrum.
Modernisierungen
Jede Mieterin und jeder Mieter wünscht sich, in einem schönen und modernen Gebäude zu wohnen – aber natürlich bricht niemand in Jubel aus, wenn die Bagger anrollen und der Geräuschpegel steigt. Zum Erhalt der Wohnqualität in den GEWOFAG-Siedlungen sind regelmäßige Großmodernisierungen notwendig. Während dieser für alle Beteiligten belastenden Bauphase ist eine Fachkraft der GEWOFAG für die Mieterinnen und Mieter vor Ort.
Motorräder/Mofas
Motorräder und Mofas dürfen nur auf den für sie vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Vor dem Hauseingang und im Keller dürfen keine motorbetriebenen Kraftfahrzeuge abgestellt werden, da es hier zu einer erheblichen Brandgefahr kommen kann.
Müllentsorgung
Auf unseren Müllsammelplätzen sind Sammelbehälter für verschiedene Wertstoffe und Restmüll aufgestellt. Wir appellieren an alle Mieter, sich an der Mülltrennung zu beteiligen, um unsere Umwelt zu schonen und um die Betriebskosten nicht unnötig zu erhöhen.
Müllsammelplätze
Die Anzahl und Größe der Müllsammelplätze ist auf die Mieterzahl abgestimmt. Bitte halten Sie die Müllsammelplätze sauber und beachten Sie bitte unbedingt die notwendige Mülltrennung. Sperrmüll muss über die städtischen Wertstoffhöfe entsorgt werden.
Nachbarschaftstreffs
Das Miteinander in München wird in vielen Stadtvierteln in Nachbarschaftstreffs gelebt. Mit dem Konzept der „Quartierbezogenen Bewohnerarbeit“ haben das Sozialreferat und die Wohnungswirtschaft gemeinsam den Weg hierfür geebnet. Zusammen spielen, lernen, feiern, essen oder sich einfach nur austauschen. Die Angebote sind vielseitig. Schauen Sie doch auch einmal vorbei.
Notfall
Bitte prüfen Sie, ob es sich wirklich um einen Notfall handelt (zum Beispiel um einen Wasserrohrbruch) oder ob die Beseitigung der Störung bis zum nächsten Werktag warten kann. Ein Notfall liegt nur dann vor, wenn von einer technischen Störung eine Gefahr für Menschen oder Gebäude ausgeht. Sie können mithelfen, Notfälle schon im Vorfeld zu verhindern. Schalten Sie elektrische Geräte wie Waschmaschinen und Bügeleisen ab, bevor Sie aus dem Haus gehen. Denken Sie bitte daran, einer Nachbarin oder einem Nachbarn Ihres Vertrauens für den Notfall einen Schlüssel dazulassen, wenn Sie verreisen. Alle Notfallnummern finden Sie auf der Extraseite „Wichtige Kontaktdaten“. Eine kaputte Klingel oder eine defekte Fensterdichtung sind kein Notfall. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir derartige Schadensmeldungen nur an Werktagen zu den bekannten Geschäftszeiten entgegennehmen. Alle Telefonnummern finden Sie auf dem Informationsblatt im Hausaushang Ihres Treppenhauses.
Pflegewohnung auf Zeit
Für alle, die vorübergehend auf Hilfe und Pflege angewiesen sind, bietet Wohnen im Viertel ein passendes Angebot: die Pflegewohnung auf Zeit. Ein barrierefreies und möbliertes Appartement, das bei Bedarf kurzfristig gemietet und nach Besserung ebenso kurzfristig wieder verlassen werden kann. Ein ambulanter Dienst stellt auch hier die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sicher.
Quartiersgänger
Der Quartiersgänger ist Ansprechpartner für alle Generationen und in den Außenanlagen der GEWOFAG unterwegs. Er leistet wichtige Vermittlungsarbeit und ist erste Anlaufstelle, wenn es um die Bedürfnisse der Kinder geht.
Rauchmelder
Rauchmelder registrieren Brand- bzw. Rauchgas und lösen einen sehr lauten, akustischen Alarm aus, sobald eine gewisse Konzentration an Rauch registriert wird. Die Rauchmelder setzen keine Meldung an die Feuerwehr ab, der akustische Alarm dient Ihnen zur rechtzeitigen Erkennung einer möglicher Notsituation. In den Wohnungen werden seitens der GEWOFAG alle Zimmer, außer Küche und Bad, sowie der Flur mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet. Dieser ist an der jeweiligen Zimmerdecke in der Raummitte angebracht. Die Geräte enthalten eine Langzeitbatterie, die nicht gewechselt werden kann. Am Ende deren Lebensdauer wird der Rauchwarnmelder von einer Fachfirma auf Kosten des Vermieters erneuert. Wenn der Rauchmelder akustische Warntöne ohne erkennbaren Grund signalisiert, wenden Sie sich bitte an die derzeit beauftragte Firma Pyrexx GmbH (Telefonnummer 030 74747474). Diese leitet dann die Prüfung und den eventuellen Austausch des Rauchmelders in die Wege. Die Mitarbeiter der Pyrexx GmbH führen jährlich eine Funktionsprüfung und grobe Reinigung der Geräte durch. Diese Termine werden rechtzeitig per Aushang bekannt gegeben.
Raumtemperatur
■ Um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen, wählen Sie bitte zunächst eine mittlere Stellung des Thermostaten. Warten Sie nun einige Zeit (mindestens eine Stunde) ab und entscheiden Sie dann, ob sich in der Mitte des Raumes eine Ihnen angenehme Temperatur eingestellt hat. Bei zu hoher oder zu niedriger Temperatur regulieren Sie dann nur noch ein wenig. Die am Thermostat ablesbare Stellung merken Sie sich bitte als Ihre „Idealeinstellung“.
■ Bedenken Sie bitte, dass sich je nach den örtlichen Gegebenheiten für dieselbe Einstellung von Raum zu Raum eine unterschiedliche Temperatur ergeben kann.
■ Die Absenkung der Raumtemperatur nachts oder tagsüber darf nur gering sein und keinesfalls mehr als 6 Grad Celsius betragen. Bedenken Sie dabei bitte, dass die Veränderung der Raumtemperatur einige Stunden dauert. Zum Wiederaufheizen nach der Absenkung ist der Thermostat in die „Idealstellung“ zu bringen.
■ Ein Höherdrehen beschleunigt nicht das Aufheizen. Es empfiehlt sich deshalb, den Thermostat so einzustellen, dass die Raumtemperatur möglichst gleichmäßig gehalten wird. So können am ehesten Heizkosten eingespart werden. Ein ständiges Abstellen und Aufdrehen der Heizung bringt dagegen keine Ersparnis, sondern macht die Vorteile der Thermostate zunichte. Eine Ausnahme ist das Stoßlüften, währenddessen der Thermostat abgedreht werden sollte.
Rollläden
Sollten Sie den Wunsch haben, die Fenster mit Außenrollläden auszustatten, so ist vorher die schriftliche Genehmigung Ihrer Immobilienverwalterin oder Ihres Immobilienverwalters einzuholen. Wir werden Ihnen schnell mitteilen, ob und gegebenenfalls unter welchen Auflagen dies möglich ist.
Ruhezeiten
Um ohne Konflikte mit den Nachbarn zusammenzuleben, ist gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich. Die mietvertraglich vereinbarten Ruhezeiten sollten unbedingt berücksichtigt werden. Auch außerhalb der Ruhezeiten sollten die Nachbarn nicht durch übermäßigen Lärm, wie zum Beispiel laute Musik, gestört werden.
Schimmel
Besonders in wärmeisolierten Wohnungen dürfen Sie das tägliche Lüften bitte nicht vergessen. Die unvermeidlich entstehende Luftfeuchtigkeit führt sonst zu Schimmelbildung. Lesen Sie dazu mehr unter dem Eintrag „HEIZEN UND LÜFTEN“.
Schönheitsreparaturen
Als Schönheitsreparaturen gelten:
■ Wände, die neu gestrichen werden müssen
■ Heizungen, die einen neuen Anstrich benötigen
■ Türen und Fensterrahmen, die von innen einen neuen Anstrich benötigen
■ Dübellöcher von Bildern, Regalen oder Halterungen
Schönheitsreparaturen bei Auszug
Um festzustellen, ob bzw. in welchem Umfang Sie die Schönheitsreparaturen auszuführen haben, vereinbaren Sie mit uns einige Zeit vor Auszug bitte einen Besichtigungstermin. Dieser Termin ist deshalb für Sie besonders wichtig, weil wir mit Ihnen dann die noch notwendigen Reparaturen verabreden. Sind die Schönheitsreparaturen bis zu Ihrem Auszug nicht oder nicht fachgerecht ausgeführt, müssen wir die Arbeiten im erforderlichen Umfang durch eine Vertragsfirma unserer Wahl vornehmen lassen, ggf. auf Ihre Kosten. Informationen dazu finden Sie auch in Ihrem Mietvertrag. Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihr zuständiges Mieterzentrum wenden.
Sperrmüll
Zum Sperrmüll zählen ausgediente Haushaltsgegenstände, die nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in eine 120-Liter-Restmülltonne passen. Dazu gehören zum Beispiel Möbelstücke, Lampen, Matratzen, Teppiche, Fahrräder, Sportartikel, Zelte, Skier oder Schlitten. Ihren Sperrmüll können Sie kostenlos in einem der städtischen Wertstoffhöfe entsorgen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie direkt beim AWM (Abfallwirtschaftsbetrieb München), www.awm-muenchen.de.
Strom
Die Erstanmeldung für die Grundversorgung erfolgt durch die GEWOFAG bei den Stadtwerken München. Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, müssen Sie die Ummeldung bitte selbst vornehmen.
Telefonanschluss
In jeder Wohnung ist ein Telefonanschluss vorhanden. Die An- und Abmeldung nimmt jede Mieterin/jeder Mieter selbst vor.
Teppichboden
Wenn Sie Ihre neue Wohnung beziehen und sie mit Teppichboden auslegen, denken Sie sicherlich nicht zuallererst an einen späteren Umzug. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass Ihnen
beim Auszug aus folgenden Gründen möglicherweise hohe Kosten entstehen können:
Tipps zu Bodenbelägen
Nach dem Mietvertrag muss der Mieter selbst verlegte oder vom Vormieter übernommene Teppichböden beim Auszug entfernen. Dabei können erhebliche Schwierigkeiten zum Beispiel dadurch auftreten, dass der von uns eventuell ausgelegte Linoleumbelag oder PVC-Belag beim Entfernen der Oberbeläge beschädigt wird und deshalb vollständig erneuert werden muss. Klebereste oder mit dem Unterboden verbundene Reste des Teppichrückens – vornehmlich bei Schaumstoffrücken – bleiben zurück. Die Beseitigung ist oft schwer und nur mit großem Zeitaufwand
und Speziallösungsmitteln möglich. Diese Probleme lassen sich jedoch vermeiden! Wenden Sie sich vor Verlegen des Teppichbodens bitte an eine Fachfirma und holen dort Rat ein. Wir empfehlen, den vorhandenen Linoleumbelag mit einer neutralen Woll- oder Korkfilzpappe – etwaige Beschriftungen nach oben – abzudecken. Bitte vermeiden Sie das Fixieren bzw. feste Verkleben eines Teppichbodens. Sollten Sie den Wunsch haben, Laminat in Ihrer Wohnung zu verlegen, so bedarf dies einer schriftlichen Genehmigung durch Ihren Vermieter. Bitte wenden Sie sich für Auskünfte an Ihre Immobilienverwalterin oder Ihren Immobilienverwalter.
Tierhaltung
Reichen Sie bitte stets vor Beginn der Tierhaltung einen Antrag zur Genehmigung bei Ihrem Mieterzentrum ein. Eine Tierhaltungsgenehmigung ist immer eine Einzelfallentscheidung, die von der Art des Tieres und den räumlichen Gegebenheiten abhängt. Sollte es zu Beschwerden kommen, behalten wir uns vor, die Genehmigung jederzeit rückgängig zu machen. Bei Zustimmung durch den Vermieter zur Hundehaltung müssen folgende Punkte eingehalten werden:
Hunde
Wer Hunde nicht mag oder gar Angst vor ihnen hat, findet es nicht angenehm, von in der Regel nur neugierigen Tieren beschnüffelt oder gar angesprungen zu werden. Im Haus und in unseren Wohnanlagen gehört der Hund deshalb an die kurze Leine. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass er weder sein kleines noch großes „Geschäft“ innerhalb unserer Anlagen oder gar auf den Spielplätzen bzw. in den Sandkästen verrichtet. Die Fäkalien sind, insbesondere für Kinder, sowohl eine Schmutzbelästigung als auch eine gesundheitliche Gefahr. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Verunreinigungen kommen, sind diese unverzüglich zu beseitigen. Der Balkon und die Terrasse sind kein Aufenthaltsort für Hunde. Dort dürfen auch keine Körbe und Hütten aufgestellt werden. Verschmutzungen im Treppenhaus, die von Ihrem Tier verursacht wurden, sind umgehend zu beseitigen. Für Hundehalter ist auch zu beachten, dass sie seit 2010 gesetzlich verpflichtet sind, eine Tierhaftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen. Die Entrichtung der Hundesteuer sollte ebenfalls selbstverständlich sein.
Katzen
Bei der Katzenhaltung müssen folgende Punkte eingehalten werden. Die Katze darf weder im Haus noch in den Außenanlagen der Vermieterin frei herumlaufen. Hierdurch werden zum Beispiel Verschmutzungen der Sandkästen mit den dadurch für Kleinkinder zu befürchtenden gesundheitlichen Schäden oder Gefahren für die Vogelwelt vermieden. Sollte es dennoch zu Verschmutzungen der Sandspielplätze kommen, erfolgt die Reinigung auf Kosten des Katzenhalters. Auch Balkon und Terrasse sind kein Aufenthaltsort und keine Toilette für die Katze. Der Sand aus der Katzentoilette darf ausschließlich über die Müllcontainer und nicht über die sanitären Einrichtungen entsorgt werden. Für durch Zuwiderhandlung entstandene Schäden an der sanitären Einrichtung ist der Halter schadensersatzpflichtig.
Kleintiere
Die Haltung von Kleintieren, wie zum Beispiel Meerschweinchen, Hamster und Wellensittich, bedarf keiner Genehmigung. Den Antrag auf Tierhaltung finden Sie unter der Rubrik MIETVERTRAG & FORMULARE.
Türöffner und Gegensprechanlagen
Zur Erhöhung des Komforts und der Sicherheit aller Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses haben wir größtenteils elektrische Türöffner und Gegensprechanlagen eingebaut. Bitte betätigen Sie beim Ertönen der Klingel nicht sofort den Türöffner, sondern fragen Sie zuerst, wer das Haus betreten möchte. Nur so wird im Interesse aller Bewohner des Hauses vermieden, dass unbekannte Personen unkontrolliert Zutritt zum Haus erhalten. Bitte weisen Sie auch Ihre Kinder darauf hin. Im Interesse aller Mitmieter bitten wir dringend, die Haustür nicht mit dem Feststeller
offen zu halten, außer zum Beispiel bei Umzug, Möbelanlieferung etc. Keinesfalls darf ein Gegenstand zwischen Tür und Rahmen gelegt werden, um die Tür am Zufallen zu hindern. Der Druck des Schließers am oberen Ende der Tür und der Gegendruck des Gegenstandes unten bewirken, dass das Türblatt sich schnell verzieht und die Tür dann nicht mehr richtig schließt. Bei Funktionsfehlern an der Haustür informieren Sie bitte umgehend Ihre Hausmeisterin/Ihren Hausmeister oder Ihre Immobilienverwalterin/Ihren Immobilienverwalter im Mieterzentrum. Bei der Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung gehen Sie bitte sorgsam mit der Türöffnungs- und Gegensprechanlage um. Achten Sie darauf, dass die Verdrahtungen weder abgeknickt noch abgerissen werden. Bei Schäden wenden Sie sich bitte an uns. Bedenken Sie bitte, dass eine unsachgemäße Reparatur in einer Wohnung das ganze System beschädigen kann. Für alle hieraus entstehenden Kosten müssen wir Sie leider haftbar machen.
Untermieterin/Untermieter
Wenn Sie in Ihrer Wohnung einen Untermieter aufnehmen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag bei Ihrer zuständigen Immobilienverwalterin/Ihrem zuständigen Immobilienverwalter im Mieterzentrum. Dieser wird Ihren Antrag prüfen und Sie anschließend schriftlich informieren. Die entsprechenden Anträge finden Sie auf hier.
Urlaub/Längere Abwesenheit
Bevor Sie Ihre Wohnung hinter sich abschließen, muss manches bedacht werden. Unsere Hinweise sollen helfen, unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden. Um ein Überquellen der Briefkästen zu verhindern, sollten Sie die Zeitung abbestellen beziehungsweise auch für die Briefpost einen Nachsende- oder Lagerungsantrag stellen. Wir empfehlen, alle Wasserinstallationen (zum Beispiel Wasch- und Spülmaschine) in der Wohnung abzustellen und alle Fenster und Türen zu schließen. Auch ist es ratsam, den Wohnungsschlüssel und die Urlaubsanschrift bei einer Person Ihres Vertrauens zu hinterlassen. In Ihrer Abwesenheit könnte es zum Beispiel zu einer Rohrverstopfung und einem Austritt von Schmutzwasser in Ihrer Wohnung kommen. Wenn der Wohnungsschlüssel dann nicht verfügbar sein sollte, müssten wir Ihre Wohnung zur Abwendung von Gefahren öffnen lassen.
Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen zum Schutz Ihres Eigentums den Abschluss einer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung.
Hausratversicherung
Durch eine Hausratversicherung können die Schäden am eigenen Hausrat durch Brand (Feuer), Explosion, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Überspannung (Blitzeinschlag) versichert werden. Außerdem kann das Risiko Glasbruch in diesen Vertrag einbezogen oder durch eine gesonderte Glasversicherung gedeckt werden. Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages empfehlen wir, unter fachlicher Beratung eines Versicherungsexperten, den individuellen eigenen Bedarf zu klären. Falls Sie für Ihren Hausrat bereits in einer anderen Wohnung eine Versicherung abgeschlossen haben, denken Sie bitte an eine frühzeitige Ummeldung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Privathaftpflichtversicherung
Diese Versicherung deckt Sach- und Personenschäden, die Sie oder Ihre Familienangehörigen schuldhaft verursacht haben. Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beim Entstehen eines Schadens sind nicht regulierungspflichtig. Leicht kann es zu Beschädigungen fremden Eigentums kommen, etwa wenn Kinder mit dem Ball spielen oder in anderen unachtsamen Momenten. Kleine Ursachen oder Unachtsamkeiten haben oft große Wirkungen und fügen anderen möglicherweise Körperverletzungen zu oder führen zu schweren Sachbeschädigungen.
Versorgung von Haustieren
Wenn Sie einem Nachbarn die Pflege Ihres Haustieres anvertrauen, sagen Sie ihm bitte, dass er auch die Regeln zur Tierhaltung beachten muss. Hunde müssen in der Wohnanlage an der Leine geführt werden und dürfen nicht frei in den Anlagen herumlaufen. Loggien und Balkone sowie Wohnungen, in denen niemand anwesend ist, sind keine Aufenthaltsorte für Hunde, da diese die Nachbarn durch häufiges Bellen erheblich stören könnten.
Vertragsumschreibungen beim Mietvertrag
Sollten Sie den Wunsch haben, Ihren Mietvertrag umschreiben zu lassen, aufgrund von Heirat, Trennung etc., so vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrer Immobilienverwalterin oder Ihrem Immobilienverwalter im Mieterzentrum. Denken Sie bitte daran, die nötigen Unterlagen wie beispielsweise Heirats- bzw. Sterbeurkunde mitzubringen.
Winterhalbjahr
Dunkelheit, schlechtes Wetter und Frost erfordern besondere Aufmerksamkeit, um Haus und Wohnung vor möglichen Schäden und anderen Beeinträchtigungen zu schützen. Um Heizkosten zu sparen und Stockflecken sowie Schimmelbefall vorzubeugen, sorgen Sie bitte für eine stets gleichmäßige Beheizung aller Räume. Eine nur fünf- bis zehnminütige Querlüftung (vier bis fünfmal am Tag) schafft schnell ausreichend Frischluftzufuhr, ohne dass die Räume auskühlen. Bitte halten Sie Ihren Balkon schnee- und eisfrei, um Feuchtigkeitsschäden zu verhindern. Schließen Sie im Winter nachts die Treppenhaus- und Kellerfenster, um Frostschäden und ein Auskühlen zu verhindern. Tagsüber sorgt eine kurzzeitige Lüftung für Frischluft.
Wohnberatung
Oft hindern bereits kleine bauliche Hürden Menschen im Alter oder mit Behinderung daran, in ihrer Wohnung zu bleiben: ein fehlender Handlauf, die Schwelle zum Balkon oder eine schwer zugängliche Badewanne. Die „Präventive Wohnberatung“ der GEWOFAG unterstützt genau in diesen Fällen.
Wohncafé
Wesentlicher Bestandteil von Wohnen im Viertel ist ein Wohncafé als Treffpunkt für alle Bewohnergruppen des Viertels. Hier haben die Menschen Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen, Veranstaltungen durchzuführen, nachbarschaftliche Hilfen zu organisieren, gemeinsam zu kochen und zu lssen. Jeder kann mitmachen, denn Wohnen im Viertel heißt auch, füreinander da zu sein und Mitverantwortung für die Lebensqualität im eigenen Umfeld zu übernehmen.
Wohnen im Viertel
Vielen Menschen wollen auch bei eingeschränkter Mobilität, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung bleiben. Um diesem Wunsch gerecht zu werden, hat die GEWOFAG vor einigen Jahren das Konzept „Wohnen im Viertel“ entwickelt. Mehr Informationen finden Sie unter der Rubrik SOZIALES.