GEWOFAG fördert Mieterschutz: Stundungsmöglichkeit verlängert
München, 18. September 2020
Aufsichtsrat beschließt freiwillige Verlängerung der zinsfreien Stundungsmöglichkeit von Mietforderungen bis zum 31.12.2020 für Wohnungs- und Gewerbemieter bei Zahlungsschwierigkeiten infolge der Corona-Pandemie.
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