Heizkostenverordnung & UVI

Seit dem 01.01.2022 gilt für alle Wohnungen mit zentraler Heizungs- und/oder Warmwasserversorgung die neue Heizkostenverordnung. Als Vermieterin sind wir fortan gesetzlich verpflichtet, unsere Mieterinnen und Mieter mit einer monatlichen Mitteilung über ihre Energieverbräuche im Vormonat zu informieren.

Dies soll dabei helfen, das Bewusstsein für Verbräuche zu steigern, Ressourcen zu schonen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Mieter*innen, in deren Gebäude die technischen Voraussetzungen zur automatischen Datenübertragung gegeben sind, erhalten eine monatliche Verbrauchsinformation – digital oder per Post.

In einem eigenen >> FAQ-Bereich haben wir häufige Fragen zum Thema zusammengestellt.

    E-Mail der Umwelt zuliebe
    Sie erhalten Ihre monatliche Verbrauchsinformation noch postalisch? Der Umwelt zuliebe wollen wir so wenig Papier wie möglich verschicken. Helfen Sie uns dabei und teilen Sie uns gerne Ihre E-Mail-Adresse an uvi@gewofag.de mit. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!