Um ein gepflegtes und zugleich pflanzen- und tierfreundliches Wohnumfeld zu schaffen und aufrecht zu erhalten, werden regelmäßig verschiedene Gärtnerarbeiten, wie z. B. Rasenmähen oder Baumpflege durchgeführt. Da aber nicht alle Gärtnerarbeiten jedes Jahr nötig sind, fallen die Kosten hierfür in jeder Betriebskostenabrechnung mal höher und mal niedriger aus.
Die Kosten für die Restmülltonnen gehörten bisher auch schon zu den größten Posten in der BK-Abrechnung. Zum Jahresanfang 2022 kam es zu einer Erhöhung um gut 30 % durch die in München mit der Abfallentsorgung beauftragte AWM. Gründe hierfür sind die Energie- und Lohnkostensteigerungen der letzten Jahre.
Aufgrund einer Novellierung der Heizkostenverordnung werden ab sofort in der Heizkostenabrechnung zusätzliche Angaben zu Ihrem Verbrauchsverhalten angedruckt. Sie können hier den Vergleich zu einem Durchschnitts-Nutzer entnehmen und Prüfen, wie sich Ihr Nutzungsverhalten im letzten Jahr verändert hat. Bitte nutzen Sie die Angaben, um evtl. mögliche Einsparpotentiale festzustellen. In jedem Fall wirkt sich ein zukünftig stärkeres Sparverhalten kostensenkend in der nächsten Abrechnung aus. Bitte nutzen Sie für weitere Informationen auch die Internetseite, die auf Ihrer Heizkostenabrechnung angegeben wurde.
Die Aufzugskosten setzen sich aus drei Kostenpositionen zusammen, unter denen die Leistungen für die Wartung, Notrufbereitschaft, Hausmeisterkontrollgänge, Aufzugsstrom und TÜV-Kosten abgerechnet werden. Durch die unterschiedlichen Prüfungs- und Wartungsintervalle kann es in den jeweiligen Abrechnungsjahren auch zu Kostenschwankungen kommen.
Im Zuge der organisatorischen Veränderungen unseres Hausmeisterbetriebes wurden auf Basis der jeweiligen Gegebenheiten der Wohnanlage die Leistungen der Hausmeister in den letzten Jahren neu geordnet und berechnet. Instandhaltungs- und Verwaltungskostenanteile sind in der Betriebskostenabrechnung nicht enthalten.
In 2020 haben die GEWOFAG und der Mieterverein gemeinsam einen Schiedsgutachter beauftragt, der die Umlagemodalitäten der Hausmeisterkosten geprüft und als korrekt und ausgesprochen sozial beurteilt hat.
Für detailliertere Fragen wenden Sie sich bitte an das Team der GEWOFAG-Betriebskostenabteilung (Kontaktdaten siehe BK-Abrechnung).
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin. Nennen Sie uns bitte den Grund Ihrer Anfrage und konkretisieren sie die betreffenden Kostenpositionen aus Ihrer vorliegenden Abrechnung. Wir werden dann gerne nach einer Lösung suchen, Ihnen die Belegeinsicht zu ermöglichen oder senden Ihnen die betreffenden Belege per Email zu.
Ihr Mietvertragszeitraum im Abrechnungsjahr beinhaltet lediglich heizintensive Monate. Daher sind die auf ein ganzes Jahr einheitlich ausgelegten Vorauszahlungen nicht kostendeckend. Vorausgesetzt, die Preise verändern sich nicht wesentlich, wird Ihr Abrechnungsergebnis in der nächsten Abrechnung positiver ausfallen.
Ihr Ansprechpartner aus der GEWOFAG-Betriebskostenabteilung hilft Ihnen gern weiter und stellt ggf. den Kontakt zum zuständigen Abrechnungsunternehmen her.
Kostenschwankungen in den jährlichen Betriebskostenabrechnungen sind nicht ungewöhnlich. Zum Einen ist Ihr persönliches Nutzungs- und Verbrauchsverhalten entscheidend für das Ergebnis, also z. B., wie effizient Sie in der Wohnung heizen, wie viel Wasser Sie verbrauchen oder wie viel Allgemein-Strom von den Mietern verbraucht wird. Durch ein sparsames Nutzungsverhalten können Sie Ihre Betriebskosten also auch selbst beeinflussen.
Darüber hinaus spielen auch Preis- und Tariflohnentwicklungen, sowie staatliche Maßnahmen eine Rolle für Kostenschwankungen. Bei den Stromkosten ist die Veränderung staatlicher Abgaben wie EEG-Umlage, Energiesteuer und Netzentgelte, die in den Rechnungen aller Energieversorger einheitlich enthalten sind, Ursache für Kostenschwankungen. Auch der temporäre Strompreisdeckel wirkt sich hier aus.
Der aktuell wesentlichste Faktor für die Kostensteigerungen liegt in den massiv gestiegenen Energiepreisen, welche aufgrund von Inflation und der Abhängigkeit von Weltmarktpreisen seit dem Jahr 2021 explosionsartig angestiegen sind. Informieren Sie sich gerne dazu auf unserer Infoseite.
Unter dieser Position werden die Müllkosten abgerechnet, die nicht die kommunale Mülltonnengebühr betreffen. Hierzu zählen z.B. Reinigungsleistungen rund um das Tonnenhaus oder auch Sperrmüllkosten. Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in einer Mülltonne entsorgt werden können bzw. in den Außenanlagen aufgefunden werden. Sperrmüll wird aus diesem Grund gesondert abtransportiert. Der BGH hat in seinem Urteil vom 13.01.2010 (VIII ZR137/09) entschieden, dass die Kosten der Sperrmüllentsorgung als Betriebskosten umlagefähig sind.
Die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern wurde vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wie im Ankündigungsschreiben vor Montage der Rauchmelder vermerkt, werden die jährlichen Wartungskosten der Geräte in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt und mit Ihnen abgerechnet.
Bitte vergleichen Sie auch die im Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen auf Seite 3 des Abrechnungsschreibens sowie den unterschiedlichen Verbrauch in der Heizkostenabrechnung. Nur wenn beides mit der Abrechnung Ihres Nachbarn genau übereinstimmt und Ihre Wohnungen gleich groß sind kann das gleiche Abrechnungsergebnis entstehen. Natürlich muss der Nachbar im gleichen Hauseingang wohnen.