Die GEWOFAG hat mit Ihnen die jährliche Abrechnung der Betriebskosten im Mietvertrag auf Grundlage § 560 IV BGB vereinbart. Im Zusammenhang mit einer solchen Betriebskostenabrechnung ist es möglich, Vorauszahlungsbeträge für die Zukunft auf Basis der abgerechneten Kosten anzupassen.
Der Mieten-Stopp der Landeshauptstadt München für fünf Jahre (ab dem 1. August 2019) bezieht sich ausschließlich auf die Grundmiete. Selbstverständlich ist die GEWOFAG an diesen Beschluss gebunden und wird die Miete in dieser Periode nicht erhöhen.
Die Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten errechnen sich auf Basis der abgerechneten Kostenanteile der vorliegenden Abrechnung. Erstmals mit der Abrechnung für 2021 wurden bei der Festlegung der neuen Vorauszahlungen für Heizkosten zusätzlich die zur Jahresmitte des Jahres 2022 bekannten Energiepreise berücksichtigt.
Aufgrund der drastisch steigenden Energiepreise werden die Vorauszahlung teilweise erheblich erhöht. Mieter*innen sollten dennoch dringend beim Heiz- und Warmwasserverbrauch sparen, um das Abrechnungsergebnis im Folgejahr positiv zu beeinflussen.
Bitte beachten Sie: Die Anpassung der Vorauszahlungen erfolgt zur Vermeidung von Nachzahlungen. Ein Stopp der Anpassung der Vorauszahlungen verhindert nicht die Erhöhung der Betriebskosten, sondern führt ggf. zu höheren Nachzahlungen.
Mit der Abrechnung 2021 haben wir Ihre momentan gültigen Vorauszahlungsbeträge überprüft und erstmals zusätzlich an die aktuell vorliegende Energiepreisentwicklung angeglichen. Wir möchten damit die Abrechnungsergebnisse in den kommenden Jahren so sozialverträglich wie möglich gestalten. Leider führt diese Anpassung in vielen Fällen zu monatlichen Mehrbelastungen.
Als Ihre Vermieterin haben wir keinen Einfluss auf die aktuelle Entwicklung der Energiekosten, die sich bereits jetzt in den vorliegenden Heizkostenabrechnungen auswirkt. Selbstverständlich werden wir versuchen, die Zahlungsabwicklung individuell mit Ihnen abzustimmen. Beziehen Sie bitte die Energiekostenzuschüsse der Bundesregierung in die Zahlungsabwicklung ein. Wenden Sie sich zudem auch an die zuständigen Ämter.
Die in der Abrechnung angekündigte neue Vorauszahlung wird aus den Kosten des Abrechnungszeitraums, der aktuellen Kostenentwicklung sowie der Prognose führender Wirtschaftsexperten zur Kostenentwicklung gerade im Bereich Energiekosten für das Jahr 2022 und darüber hinaus errechnet. Wir sind uns bewusst, dass die Erhöhung der Vorauszahlungen eine Mehrbelastung für viele Haushalte darstellt. Dennoch raten wir eindringlich davon ab, diese Anpassung nicht vorzunehmen. Eine Nicht-Anpassung kann zu sehr hohen Nachforderungen in der nächsten Abrechnung 2022 führen. Bei Fragen zur Berechnung der Höhe der Vorauszahlungen steht Ihnen unsere Betriebskostenabteilung zur Verfügung.
Wenn Ihre Abrechnung ein Guthaben ausweist kann es trotzdem notwendig sein, die Vorauszahlung zu erhöhen, wenn die belegbar zu erwartenden zukünftigen Kosten höher sein werden, als die aktuell geleisteten Vorauszahlungsbeträge.
Das Abrechnungsergebnis ist nicht maßgeblich für die Anpassung Ihrer Vorauszahlungen. Die Vorauszahlung wird auf ein Zwölftel der abgerechneten Betriebs- oder Heizkosten festgesetzt.Mit der Abrechnung 2021 haben wir Ihre momentan gültigen Vorauszahlungsbeträge überprüft und erstmals zusätzlich an die aktuell vorliegende Energiepreisentwicklung angeglichen. Wir möchten damit die Abrechnungsergebnisse in den kommenden Jahren so sozialverträglich wie möglich gestalten. Leider führt diese Anpassung in vielen Fällen zu monatlichen Mehrbelastungen.
Als Ihre Vermieterin haben wir keinen Einfluss auf die aktuelle Entwicklung der Energiekosten, die sich bereits jetzt in den vorliegenden Heizkostenabrechnungen auswirkt. Selbstverständlich werden wir versuchen, die Zahlungsabwicklung individuell mit Ihnen abzustimmen. Beziehen Sie bitte die Energiekostenzuschüsse der Bundesregierung in die Zahlungsabwicklung ein. Wenden Sie sich zudem auch an die zuständigen Ämter.
Die in der Abrechnung angekündigte neue Vorauszahlung wird aus den Kosten des Abrechnungszeitraums, der aktuellen Kostenentwicklung sowie der Prognose führender Wirtschaftsexperten zur Kostenentwicklung gerade im Bereich Energiekosten für das Jahr 2022 und darüber hinaus errechnet. Wir sind uns bewusst, dass die Erhöhung der Vorauszahlungen eine Mehrbelastung für viele Haushalte darstellt. Dennoch raten wir eindringlich davon ab, diese Anpassung nicht vorzunehmen. Eine Nicht-Anpassung kann zu sehr hohen Nachforderungen in der nächsten Abrechnung 2022 führen. Bei Fragen zur Berechnung der Höhe der Vorauszahlungen steht Ihnen unsere Betriebskostenabteilung zur Verfügung.
Die in der Abrechnung angekündigte neue Vorauszahlung wird aus den Kosten des Abrechnungszeitraums ermittelt. Passen Sie die Vorauszahlung nicht an, wird im nächsten Jahr wahrscheinlich eine höhere Nachzahlung fällig. Sollten Sie die Anpassung dennoch nicht wünschen, richten Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich an nebenkosten@gewofag.de bzw. GEWOFAG Holding GmbH, Sachgebiet Betriebkosten, Postfach 83 01 53, 81701 München.
Wichtige Information: Mit der Abrechnung 2021 haben wir Ihre momentan gültigen Vorauszahlungsbeträge überprüft und erstmals zusätzlich an die aktuell vorliegende Energiepreisentwicklung angeglichen. Wir möchten damit die Abrechnungsergebnisse in den kommenden Jahren so sozialverträglich wie möglich gestalten. Leider führt diese Anpassung in vielen Fällen zu monatlichen Mehrbelastungen. Als Ihre Vermieterin haben wir keinen Einfluss auf die aktuelle Entwicklung der Energiekosten, die sich bereits jetzt in den vorliegenden Heizkostenabrechnungen auswirkt. Selbstverständlich werden wir versuchen, die Zahlungsabwicklung individuell mit Ihnen abzustimmen. Beziehen Sie bitte die Energiekostenzuschüsse der Bundesregierung in die Zahlungsabwicklung ein. Wenden Sie sich zudem auch an die zuständigen Ämter. Die in der Abrechnung angekündigte neue Vorauszahlung wird aus den Kosten des Abrechnungszeitraums, der aktuellen Kostenentwicklung sowie der Prognose führender Wirtschaftsexperten zur Kostenentwicklung gerade im Bereich Energiekosten für das Jahr 2022 und darüber hinaus errechnet. Wir sind uns bewusst, dass die Erhöhung der Vorauszahlungen eine Mehrbelastung für viele Haushalte darstellt. Dennoch raten wir eindringlich davon ab, diese Anpassung nicht vorzunehmen. Eine Nicht-Anpassung kann ggf. zu sehr hohen Nachforderungen in der nächsten Abrechnung 2022 führen. Bei Fragen zur Berechnung der Höhe der Vorauszahlungen steht Ihnen unsere Betriebskostenabteilung zur Verfügung.