Kleintiere wie zum Beispiel Meerschweinchen, Hamster und Vögel dürfen Sie in angemessener Anzahl ohne Genehmigung halten.
Die Haltung von Katzen, Hunden und Exoten bedarf einer Genehmigung. Reichen Sie bitte stets vor Beginn der Tierhaltung einen Antrag zur Genehmigung ein. Nutzen Sie hierfür unser Mietercockpit unter Neues Anliegen > Tierhaltung oder senden Sie uns Ihren Antrag postalisch zu (GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München).Eine Tierhaltungsgenehmigung ist immer eine Einzelfallentscheidung, die von der Art des Tieres und den räumlichen Gegebenheiten abhängt. Sollte es zu Beschwerden kommen, behalten wir uns vor, die Genehmigung jederzeit rückgängig zu machen.