Wird im Mietvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, so gilt dieser Zeitraum. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum des Briefes entscheidend, nicht das Absendedatum oder der Poststempel. Also bitte rechtzeitig losschicken und daran denken, dass die Kündigung nur mit den Unterschriften aller Personen gültig ist, die auch den Mietvertrag unterzeichnet haben.
Bei älteren Mietverträgen wurden ggf. eine individuelle Kündigungsfrist vereinbart oder auch die damals gesetzlich gültigen ausformuliert, diese gelten in jenen Fällen. Bitte also im Zweifel einen Blick in den Mietvertrag werfen.
Die schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei Ihrem Vermieter eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird.Bitte senden Sie Ihre Kündigung postalisch an: GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München.
Als Erbin/Erbe treten Sie mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein. Eine Kündigung ist mit der gesetzlichen Frist möglich. Bereits bestehende oder zukünftig auftretende Nachforderungen gehen auf Sie über. Bitte senden Sie Ihre Kündigung zusammen mit dem Erbschein oder der Sterbeurkunde postalisch an: GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München.
Alle Wohnungen der GEWOFAG werden über das Amt für Wohnen und Migration bzw. gemäß gültigen Stadtratsbeschlüssen nach festgelegten Verfahren vergeben. Die Benennung von Nachmietern ist daher nicht möglich.