Haben Sie bereits versucht mit Ihren Nachbarn über die Ruhestörung/störendes Verhalten zu reden? Oftmals hilft schon ein persönliches Gespräch, da den Nachbarn ihr störendes Verhalten gar nicht bewusst ist.
Wir können verstehen, dass Sie aufgebracht und verärgert sind. Da Ihre Beschwerde jedoch juristische Schritte nach sich ziehen kann, müssen wir Sie um eine schriftliche Einreichung Ihrer Beschwerde bitten. Beachten Sie, dass wir eine genaue Schilderung des Vorfalls benötigen, mit der Angabe des Datums und der Uhrzeit. Auch die Angabe von Zeugen bzw. Mitmietern im Haus ist wichtig. Ansonsten steht schlimmstenfalls Aussage gegen Aussage.
Gerne können Sie unser Beschwerdeprotokoll nutzen, das wir Ihnen auf Wunsch zusenden. Ihre Beschwerde richten Sie postalisch an: GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München.