Gerne senden wir Ihnen eine Kopie Ihres Mietervertrages zu. Im Mietercockpit finden Sie die Möglichkeit unter Mein Mietvertrag > Dokumente anfordern. Oder Sie senden uns Ihren Antrag postalisch zu (GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München).
Für eine Namensänderung benötigen wir eine Kopie der Bescheinigung über die Namensänderung nach § 1355 BGB Art. 10 EGBGB. Sie können hierfür auch das Musterformular auf unserer Homepage verwenden. Bitte senden Sie die Unterlagen postalisch an: GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München.
Der Zuzug einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartners oder eines anderen nahen Familienangehörigen ist grundsätzlich möglich. Bitte teilen Sie uns die nachfolgend genannten erforderlichen Daten mit. Nutzen Sie hierfür unser Mietercockpit unter Neues Anliegen > Umzug, Einzug & Untermiete oder senden Sie uns Ihren Antrag postalisch zu (GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München). Die Daten werden zu Ihrem Mietvertrag bei uns hinterlegt.
Um zu prüfen, ob der neue Mietvertragspartner aufgenommen werden kann, benötigen wir einen von allen Vertragspartnern unterzeichneten Antrag. Folgende Unterlagen der aufzunehmenden Person sind anzugeben:
- Name, Geburtsdatum
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate / Rentenbescheid etc.
- Personalausweis
Um zu prüfen, ob ein Vertragspartner aus dem bestehenden Vertrag entlassen werden kann, benötigen wir einen von allen Vertragspartnern unterzeichneten Antrag sowie die Gehaltsnachweise der letzten drei Monate / Rentenbescheid etc. des verbleibenden Vertragspartners. Sollte ein Austritt aus dem Vertrag möglich sein, erhält der verbleibende Vertragspartner einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag von uns per Post zugeschickt.
Den Antrag inklusive der benötigten Unterlagen senden Sie uns bitte postalisch an: GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München.
Gerne prüfen wir die Möglichkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung. Ihren Wunsch können Sie uns über das Mietercockpit unter Neus Anliegen > Zahlungen & Betriebskosten mitteilen oder den Antrag postalisch zusenden (GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München). Wir prüfen Ihren Antrag und informieren Sie.
Wird im Mietvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, so gilt dieser Zeitraum. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum des Briefes entscheidend, nicht das Absendedatum oder der Poststempel. Also bitte rechtzeitig losschicken und daran denken, dass die Kündigung nur mit den Unterschriften aller Personen gültig ist, die auch den Mietvertrag unterzeichnet haben.
Bei älteren Mietverträgen wurden ggf. eine individuelle Kündigungsfrist vereinbart oder auch die damals gesetzlich gültigen ausformuliert, diese gelten in jenen Fällen. Bitte also im Zweifel einen Blick in den Mietvertrag werfen.
Die schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei Ihrem Vermieter eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird.Bitte senden Sie Ihre Kündigung postalisch an: GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München.
Als Erbin/Erbe treten Sie mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein. Eine Kündigung ist mit der gesetzlichen Frist möglich. Bereits bestehende oder zukünftig auftretende Nachforderungen gehen auf Sie über. Bitte senden Sie Ihre Kündigung zusammen mit dem Erbschein oder der Sterbeurkunde postalisch an: GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München.
Alle Wohnungen der GEWOFAG werden über das Amt für Wohnen und Migration bzw. gemäß gültigen Stadtratsbeschlüssen nach festgelegten Verfahren vergeben. Die Benennung von Nachmietern ist daher nicht möglich.
Haben Sie bereits versucht mit Ihren Nachbarn über die Ruhestörung/störendes Verhalten zu reden? Oftmals hilft schon ein persönliches Gespräch, da den Nachbarn ihr störendes Verhalten gar nicht bewusst ist.
Wir können verstehen, dass Sie aufgebracht und verärgert sind. Da Ihre Beschwerde jedoch juristische Schritte nach sich ziehen kann, müssen wir Sie um eine schriftliche Einreichung Ihrer Beschwerde bitten. Beachten Sie, dass wir eine genaue Schilderung des Vorfalls benötigen, mit der Angabe des Datums und der Uhrzeit. Auch die Angabe von Zeugen bzw. Mitmietern im Haus ist wichtig. Ansonsten steht schlimmstenfalls Aussage gegen Aussage.
Gerne können Sie unser Beschwerdeprotokoll nutzen, das wir Ihnen auf Wunsch zusenden. Ihre Beschwerde richten Sie postalisch an: GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München.
Gerne können Sie unter bestimmten Umständen auch selbst in Ihren vier Wänden bauliche Veränderungen vornehmen. Zur Prüfung benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Zusammenstellung über das, was Sie in Ihrer Wohnung verändern wollen und wie Sie das tun möchten. Wir prüfen im Anschluss Ihren Antrag, machen uns ein Bild vom aktuellen Zustand Ihrer Wohnung und schauen, ob Ihr Plan technisch umsetzbar ist. Wenn von unserer Seite nichts dagegen spricht, genehmigen wir Ihr Vorhaben und schicken Ihnen eine Vereinbarung zur Unterschrift zu.
Eine Untervermietung ist unter bestimmten Umständen möglich, muss aber grundsätzlich vorher geprüft werden. Untermieter/innen sind alle, die mehr als sechs Wochen in der Wohnung leben und nicht mit dem Hauptvermieter direkt verwandt sind (wie z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern). Wenn Sie in Ihrer Wohnung eine/n Untermieter/in aufnehmen möchten, stellen Sie bitte einen Antrag. Nutzen Sie hierfür unser Mietercockpit unter Neues Anliegen > Umzug, Einzug & Untermiete oder senden Sie uns Ihren Antrag postalisch zu (GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München).
Der Zuzug einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartners oder eines anderen nahen Familienangehörigen ist grundsätzlich möglich. Bitte teilen Sie uns die erforderlichen Daten wie Namen, Einzugstermin etc. mit. Nutzen Sie hierfür unser Mietercockpit unter Neues Anliegen > Umzug, Einzug & Untermiete oder senden Sie uns Ihren Antrag postalisch zu (GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München). Die Daten werden zu Ihrem Mietvertrag bei uns hinterlegt.
Kleintiere wie zum Beispiel Meerschweinchen, Hamster und Vögel dürfen Sie in angemessener Anzahl ohne Genehmigung halten.
Die Haltung von Katzen, Hunden und Exoten bedarf einer Genehmigung. Reichen Sie bitte stets vor Beginn der Tierhaltung einen Antrag zur Genehmigung ein. Nutzen Sie hierfür unser Mietercockpit unter Neues Anliegen > Tierhaltung oder senden Sie uns Ihren Antrag postalisch zu (GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München).Eine Tierhaltungsgenehmigung ist immer eine Einzelfallentscheidung, die von der Art des Tieres und den räumlichen Gegebenheiten abhängt. Sollte es zu Beschwerden kommen, behalten wir uns vor, die Genehmigung jederzeit rückgängig zu machen.