- Ab Oktober 2022 hatte der Gesetzgeber den Umsatzsteuersatz von 19 % auf 7 % für die Lieferung auf Gas und Fernwärme reduziert. Selbstverständlich haben wir diesen Kostenvorteil in der vorliegenden Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung für 2022 zu Ihren Gunsten berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass die Reduzierung aktuell nur bis März 2024 befristet ist und danach wieder der Umsatzsteuersatz von 19 % gilt, dadurch kommt es zu Kostensteigerungen in der Abrechnung zwischen 2023 und 2024.
Wir arbeiten aktuell an der Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung 2022. Geplant ist der Versand ab Ende Juli 2023. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vorab keine gesonderten Abrechnungen erstellt werden können.
Tipp für die Einkommenssteuererklärung: Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung nicht die Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 herangezogen werden muss, sondern auch die Werte für Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen aus der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung 2021 angesetzt werden könnten. Der Abgabetermin für die Einkommenssteuererklärung wurde auf den 02.10.2023 verlängert.
In der Regel im Sommer des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres, spätestens jedoch am 31. Dezember. Vier Wochen darauf sind die Zahlungen fällig.
Entgelte für die Gebrauchsüberlassung, für die Verwendung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Eichung, sowie für die Ablesung und Abrechnung entnehmen Sie bitte Ihrer vorliegenden Heizkostenabrechnung unter dem Punkt "Aufstellung der Kosten / Weitere Heizungsbetriebskosten".
Informationen zu Verbraucherorganisationen, Energiespartipps zur Reduzierung der Heizkosten und des Energieverbrauches sowie Hinweise zur Steigerung der Effizienz ihrer Heizungsanlage und Heizkörper finden Sie unter www.brunata-metrona.de/ida
Hier finden Sie auch weitere Informationen zu Steuern, Abgaben und Zöllen der eingesetzten Energieträger, sowie zur Möglichkeit eines Streitbeilegungsverfahren, wenn Sie sich hierzu informieren wollen.
Informationen zu Energieagenturen finden Sie z.B. unter www.energieagenturen.de.
Der Abrechnungszeitraum beträgt grundsätzlich zwölf Monate, in der Regel vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Diese Information finden Sie auch auf dem Abrechnungsschreiben.
Ja, denn ausschlaggebend für die Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten ist der Mietvertragszeitraum und das unabhängig von der Anwesenheit des Mieters in der Wohnung.
Maßgeblich für die Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung ist Ihr Mietvertragszeitraum innerhalb des Abrechnungsjahres. Erst nach Vorliegen aller Rechnungen für diesen Abrechnungszeitraum ist es möglich, die Abrechnungsschreiben für alle Mieter entsprechend Ihrer Mietvertragsdauer zu erstellen. Dieser Zeitraum wird unter dem Abrechnungszeitraum angegeben.
Das liegt z.B. daran, dass Ihre Wohnung mit Funkmessgeräten ausgestattet wurde. In diesem Fall werden die Verbrauchswerte von einem Datensammler ausgelesen, der sich außerhalb Ihrer Wohnung befindet.
Wenn Sie Verdunstungs-Heizkostenverteiler haben, wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Ansprechpartner aus der Betriebskostenabteilung.
Aktuell erhalten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung auf dem Postweg. Sollte es notwendig sein, ist es möglich, Ihnen eine Kopie zur Verfügung zu stellen. Diese können Sie nach Registrierung über unsere Mieter-App bzw. unser Mieter-Portal direkt anfordern.
Die Positionen, auf die der § 35a EStG zutrifft, sind auf der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen. Bitte beachten Sie die Erklärungen unter der Kostenaufstellung auf Seite 5 des Abrechnungsschreibens. Sollte unser Schreiben eine Heizkostenabrechnung beinhalten, finden Sie dort zusätzlich die für die Einkommenssteuererklärung relevanten Kostenanteile. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner unserer Betriebskostenabteilung.
Die Antwort finden Sie auf Seite 1 Ihres Abrechnungsschreibens. "Für Sie ergibt sich ..."