Für das 2. Halbjahr 2020 hatte der Gesetzgeber den Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % reduziert. Selbstverständlich haben wir diesen Kostenvorteil in der vorliegenden Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung für 2020 vollständig zu Ihren Gunsten berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2021 wieder der Umsatzsteuersatz von 19 % bzw. 7 % gilt, dadurch kommt es zu Kostensteigerungen in der Abrechnung zwischen 2020 und 2021.
Wir arbeiten aktuell an der Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung 2021. Geplant ist der Versand ab Sommer 2022. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vorab keine gesonderten Abrechnungen erstellt werden können.
Tipp für die Einkommenssteuererklärung: Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung nicht die Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2021 herangezogen werden muss, sondern auch die Werte für Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen aus der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung 2020 angesetzt werden können.
In der Regel im Sommer des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres, spätestens jedoch am 31. Dezember. Vier Wochen darauf sind die Zahlungen fällig.
Im Abrechnungsschreiben auf Seite 3 erhalten Sie die wichtigsten allgemeingültigen Informationen zum jeweiligen Abrechnungszeitraum.
Der Abrechnungszeitraum beträgt zwölf Monate, in der Regel vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Diese Information finden Sie auch auf dem Abrechnungsschreiben.
Ja, denn ausschlaggebend für die Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten ist der Mietvertragszeitraum und das unabhängig von der Anwesenheit des Mieters in der Wohnung.
Ich habe eine Abrechnung für das ganze Jahr erhalten, obwohl ich innerhalb des Jahres ausgezogen bin.
Der Mietvertragszeitraum ist maßgeblich für die Abrechnung der Betriebskosten und der Heizkosten. Dieser Nutzungszeitraum ist auf Ihrem Abrechnungsschreiben unter dem Abrechnungszeitraum ausgewiesen.
Das liegt z.B. daran, dass Ihre Wohnung mit Funkmessgeräten ausgestattet wurde. In diesem Fall werden die Verbrauchswerte von einem Datensammler ausgelesen, der sich außerhalb Ihrer Wohnung befindet.
Wenn Sie Verdunstungs-Heizkostenverteiler haben, wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Ansprechpartner aus der Betriebskostenabteilung.
Ich benötige eine Bescheinigung über Betriebskosten für meine Steuererklärung oder für meinen Steuerberater. Wie gehe ich vor?
Ihre Betriebskostenabrechnung erhalten Sie allgemein im Sommer. Das Finanzamt erkennt in der Regel auch Ihre letzte Betriebskostenabrechnung an.
Die Positionen, auf die der § 35a EStG zutrifft, sind auf der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung jeweils ausgewiesen und erläutert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner unserer Betriebskostenabteilung.
Die Antwort finden Sie auf Seite 1 Ihres Abrechnungsschreibens. "Für Sie ergibt sich ..."