Sie möchten in unseren Wohnanlagen Fotos machen oder einen Film drehen?
Wir unterstützen sie gerne. Um Ihnen eine Drehgenehmigung ausstellen zu können, benötigen wir von Ihnen einige Informationen über Ihr geplantes Projekt:
- Redaktion/Firma
- Drehbuchauszug oder Storyboard
- Kurze inhaltliche Beschreibung/Zusammenfassung
- Informationen zu den Inhalten (pornografische, rassistische oder anderweitig anstößige Inhalte sind nicht zulässig)
- Informationen zur Art vom Film (Werbefilm, Werbefotografie, Spielfilm, redaktioneller Beitrag, Dokumentation, Reportage, Sonstiges
- Genauer Drehort (Adresse der Anlage, Motiv bei Fotos)
- Datum des Dreh-/ Fototermins
- Haftpflichtversicherungsnachweis (unbeschränkt)
- Firmierung des Vertragspartners für die Erstellung des Vertrages bei Genehmigung
Wenn Ihr Drehort die Wohnung unserer Mieterinnen und Mieter ist, benötigen Sie deren Einverständnis. Zusätzlich benötigen wir auch noch deren Kontaktdaten.
Bitte senden Sie die vollständigen Informationen per E-Mail an
alexandra.tammerle@gewofag.de.
Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie, dass wir in der Regel mindestens 14 Tage Vorlauf benötigen, um Ihr Anliegen zu prüfen und zu organisieren.
Bearbeitungsgebühr | Tagesmietzins
Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 1.000,00 Euro für die Erstellung und Erteilung der Nutzungsvereinbarung bzw. Drehgenehmigung.
Zusätzlich berechnen wir einen Tagesmietzins. Über die Höhe des Tagesmietzinses wird im Einzelfall entschieden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Alexandra Tammerle
Telefon: 089 4123-284
E-Mail:
alexandra.tammerle@gewofag.de