Die Termine sowie das Prozedere zur Zahlungsabwicklung finden Sie auf Seite 1 Ihrer Betriebskostenabrechnung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Vielzahl an Abrechnungen die Auszahlung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.
Nein. Eine Auszahlung per Scheck ist leider nicht möglich, Barauszahlungen werden ebenfalls nicht vorgenommen.
Wir benötigen Ihre nochmalige Mitteilung, wenn kein SEPA-Mandat vorliegt oder Sie z.B. Ihre Wohnung gekündigt haben.
Bei beendeten Mietverhältnis darf die Bankverbindung nicht mehr automatisch für Zahlungen verwendet werden.
Falls kein SEPA-Mandat vorliegt, benötigen wir die Mitteilung Ihrer Kontoverbindung ebenfalls schriftlich. Die Bankverbindung wird nur einmalig zur Auszahlung verwendet und aus Datenschutzgründen nicht in den Stammdaten gespeichert. Bitte beachten Sie, dass auf dieser Mitteilung alle Mietvertragspartner (sofern mehrere) unterschreiben müssen. Bitte teilen Sie uns deshalb Ihre Bankverbindung zur Auszahlung des Betriebs-/Heizkosten-Guthabens schriftlich mit. Bitte verwenden Sie dafür das der Abrechnung beiliegende Formular.
Das ist abhängig vom Zustand der Wohnung. Bei mängelfreier Rückgabe und soweit keine Rückforderungen bestehen, erhalten Sie die Kaution nach spätestens sechs Monaten zurück. Wenn jedoch externe Firmen zur Instandsetzung/Reparatur involviert sind, müssen wir deren Rechnungslegung abwarten.
Prinzipiell werden Guthaben immer ausbezahlt.
Falls kein SEPA-Mandat vorliegt, benötigen wir die Mitteilung Ihrer Kontoverbindung schriftlich. Die Bankverbindung wird nur einmalig zur Auszahlung verwendet und aus Datenschutzgründen nicht in den Stammdaten gespeichert. Bitte beachten Sie, dass auf dieser Mitteilung alle Mietvertragspartner (sofern mehrere) unterschreiben müssen. Unser Kundenservice sendet Ihnen gern ein entsprechendes Formular zu.
Wie gehe ich vor?
Die in der Abrechnung angekündigte neue Vorauszahlung wird aus den Kosten des Abrechnungszeitraums ermittelt. Passen Sie die Vorauszahlung nicht an, wird im nächsten Jahr wahrscheinlich eine höhere Nachzahlung fällig. Sollten Sie die Anpassung dennoch nicht wünschen, richten Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich an GEWOFAG Holding GmbH, Postfach 83 01 53, 81701 München.