Die Mietzahlung muss stets spätestens bis zum 3. Werktag im Voraus auf unserem Konto eingehen. Am besten Sie nutzen unseren SEPA-Lastschrifteinzug. Dieser stellt sicher, dass Ihre Miete pünktlich und in der jeweilig richtigen Höhe abgebucht wird. Ein solches SEPA-Lastschriftmandat können Sie uns ganz bequem über unsere Mieter-App "Meine GEWOFAG" erteilen. Oder Sie nutzen das Formular zum Ausfüllen auf unserer Website.
Selbstverständlich werden wir versuchen, die Zahlungsabwicklung individuell mit Ihnen abzustimmen. Wenden Sie sich zudem auch an die zuständigen Ämter um Unterstützungsleistungen zu erhalten. Nehmen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten unbedingt Kontakt zur GEWOFAG auf. Die Kontaktdaten finden Sie auf der ersten Seite Ihrer Betriebskosten-Abrechnung.
Die Termine sowie das Prozedere zur Zahlungsabwicklung finden Sie auf Seite 1 Ihrer Betriebskostenabrechnung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Vielzahl an Abrechnungen die Auszahlung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.
Nein. Eine Auszahlung per Scheck ist leider nicht möglich, Barauszahlungen werden ebenfalls nicht vorgenommen.
Wir benötigen Ihre nochmalige Mitteilung, wenn kein SEPA-Mandat vorliegt oder Sie z.B. Ihre Wohnung gekündigt haben.
Bei beendetem Mietverhältnis darf die Bankverbindung nicht mehr automatisch für Zahlungen verwendet werden.
Falls kein SEPA-Mandat vorliegt, benötigen wir die Mitteilung Ihrer Kontoverbindung ebenfalls schriftlich. Die Bankverbindung wird nur einmalig zur Auszahlung verwendet und aus Datenschutzgründen nicht in den Stammdaten gespeichert. Bitte beachten Sie, dass auf dieser Mitteilung alle Mietvertragspartner (sofern mehrere) unterschreiben müssen. Bitte teilen Sie uns deshalb Ihre Bankverbindung zur Auszahlung des Betriebs-/Heizkosten-Guthabens schriftlich mit. Bitte verwenden Sie dafür das der Abrechnung beiliegende Formular.
Sie möchten doch am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen? Nutzen Sie dafür das Formular zum Ausfüllen auf unserer Website erteilen Sie uns Ihr Mandat ganz bequem über die Mieter-App "Meine GEWOFAG".
Das ist abhängig vom Zustand der Wohnung. Bei mängelfreier Rückgabe und soweit keine Rückforderungen bestehen, erhalten Sie die Kaution nach spätestens sechs Monaten zurück. Wenn jedoch externe Firmen zur Instandsetzung/Reparatur involviert sind, müssen wir deren Rechnungslegung abwarten.
Eine Auszahlung von Guthaben erfolgt, sofern auf dem Mieterkonto keine Rückstände bestehen und seitens Dritten (Ämter ect.) keine Ansprüche bestehen. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt zu uns auf.
Falls kein SEPA-Mandat vorliegt, benötigen wir die Mitteilung Ihrer Kontoverbindung schriftlich. Die Bankverbindung wird nur einmalig zur Auszahlung verwendet und aus Datenschutzgründen nicht in den Stammdaten gespeichert. Bitte beachten Sie, dass auf dieser Mitteilung alle Mietvertragspartner (sofern mehrere) unterschreiben müssen. Unser Kundenservice sendet Ihnen gern ein entsprechendes Formular zu.